CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Behindertenhilfe
Die Bandbreite der Leistungen für Menschen mit Behinderungen ist groß und multidisziplinär. Alleine schon, weil jeder Mensch mit Behinderung individuelle Bedarfe und Bedürfnisse hat, existieren differenzierte Angebote in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form. Der Veränderung von Bedarfen ist durch Weiterentwicklung der Angebote gleichermaßen Rechnung zu tragen; erwähnt sei hier nur beispielhaft die demografische Entwicklung und die zunehmende Zahl von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
Ebenso multidimensional sind die Beratungsthemen, insbesondere im Bereich des SGB XII und der Begleitgesetze sowie der landesrechtlichen Regelungen. Nicht zuletzt aufgrund der zahlreich zu erwartenden Änderungen der sozialrechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, der Weiterentwicklung von Angeboten und deren Refinanzierung sowie des wachsenden Bedarfs an innovativen Angeboten, ergibt sich in den kommenden Jahren eine umfassende und hochspezialisierte Beratungs- und Vertretungserfordernis bei Leistungserbringern und deren Verbänden.
Wir begleiten Sie gerne insbesondere in Hinblick auf:
- die Gestaltung von Leistungs-, Prüfungs-, Qualitäts- und Vergütungsvereinbarungen sowie
- Pflegesatzverhandlungen.
Zudem beraten wir Sie bei:
- Schiedsstellen- und sozialgerichtlichen Verfahren sowie
- bei rechtlichen Fragen in Zusammenhang mit dem SGB XII und
- dessen Begleitgesetzen (insbesondere der Werkstättenverordnung).
Ferner vertreten wir Individualansprüche von Menschen mit Behinderung gegen die Leistungsträger.
