CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Kinder- & Jugendhilfe

Kinder- & Jugendhilfe

Der Markt für Kinder- und Jugendhilfe bewegt sich in einem Spannungsfeld des spürbaren Geburtenrückgangs einerseits und der Verschärfung gesellschaftlicher Probleme andererseits, die sich gerade bei Familien auswirken. Die Rechnung „weniger Kinder = weniger Krisen“ geht nicht auf. Angesichts der sinkenden Anzahl von Kindern und Jugendlichen sowie sich verschiebender regionaler Bevölkerungsdichten, stehen freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe vor der Aufgabe, ihre Angebote durch Neustrukturierung, teilweise Dezentralisierung, teilweise aber auch gerade Zentralisierung an die sich verändernde Nachfragesituation anzupassen. Ihre Handlungsmöglichkeiten sind bei gleichzeitiger öffentlicher Sparpolitik dabei jedoch begrenzt.

Wir unterstützen Sie als freie Kinder- und Jugendhilfeträger (insbesondere ambulante und stationäre Einrichtungen sowie Kindertagesstätten) und Ihre Verbände nach dem Recht des SGB VIII und den verbundenen Regelungsbereichen.

Daneben beraten und vertreten wir auch einzelne Leistungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer individuellen kinder- und jugendhilferechtlichen Leistungsansprüche.

Neben der allgemeinen rechtlichen Beratung begleiten wir Sie insbesondere bei der: 

  • Leistungserbringung und Vergütung im SGB VIII
  • Gestaltung von Vereinbarungen nach § 78 b SGB VIII
  • Durchführung von Vergütungsverhandlungen und Schiedsverfahren nach dem SGB VIII
  • Gestaltung von Verträgen zwischen Erbringer und Empfänger (Heim- oder Betreuungsverträge)

Ansprechpartner

Anja Breindl
Rechtsanwältin

Tel.: 0 43 31/77 00 48-52
E-Mail

Christiane Hasenberg
Rechtsanwältin

Tel.: 0 43 31/77 00 48-50
E-Mail

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