CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Behindertenhilfe- und Werkstättenrecht

Behindertenhilfe- und Werkstättenrecht

Bei der wirtschaftlichen und rechtssicheren Erbringung ambulanter und (teil-)stationärer Leistungen der Behindertenhilfe stehen wir Ihnen mit der Erfahrung aus Vertragsverhandlungen, Schiedsstellen- und sozialgerichtlichen Verfahren sowohl in Bezug auf die Leistungsträger, aber auch in Hinblick auf die Gestaltung der Verträge mit ihren Klienten insbesondere in folgenden Bereichen zur Seite:

  • Beratung und Gestaltung aller Verträge über die Leistungserbringung
  • Begleitung bei den Verhandlungen und der Durchsetzung von Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen
  • Vertretung bei Schiedsstellen- und sozialgerichtlichen Verfahren
  • Beantwortung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung und Vergütung
  • Beratung bei Fragen der Werkstättenverordnung

Auch die Individualansprüche Ihrer Klienten spiegeln in der Vielzahl der Fälle Ihr soziales, aber auch nicht zuletzt wirtschaftliches Interesse wider. Daher vertreten wir die Rechte von Menschen mit Behinderungen gegenüber sämtlichen Leistungsträgern im Rahmen von außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren bei der Durchsetzung ihrer Individualansprüche in den Bereichen SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB VI (Gesetzliche Rentenversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und SGB XII (Sozialhilfe).

Zu unserem Leistungsspektrum zählen auch die sozialrechtliche Begleitung und Vertretung von Integrationsprojekten und deren Trägern insbesondere in Hinblick auf die Anerkennung der besonderen Betroffenheit schwerbehinderter Menschen und damit der Anerkennung als Integrationsprojekt.

Ansprechpartner

Christiane Hasenberg
Rechtsanwältin

Tel.: 0 43 31/77 00 48-50
E-Mail

 Weitere Ansprechpartner:

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