CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Heim- und Pflegerecht

Heim- und Pflegerecht

Angesichts der stetig steigenden Qualitätsanforderungen in der ambulanten und stationären Pflege und gleichzeitig zunehmend schwieriger Refinanzierbarkeit der Leistungen nimmt der Beratungsbedarf der Träger und Einrichtungen spürbar zu.

Bei der wirtschaftlichen und rechtssicheren Gestaltung der Erbringung ambulanter und (teil-)stationärer Pflege stehen wir Ihnen daher umfassend zur Seite:

  • Beratung bei der Gestaltung aller Verträge über die Leistungserbringung (z.B. Versorgungsverträge, Verträge nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz)
  • Begleitung bei der Verhandlung und Durchsetzung von Pflegesätzen
  • Unterstützung bei Qualitätsprüfungen
  • Beratung hinsichtlich ordnungsrechtlicher Anforderungen
  • Beratung bei neuartigen Leistungs- und Angebotsformen
  • Beantwortung aller rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung

Auch die Durchsetzung der Individualansprüche von Pflegebedürftigen gegen Pflege- und Krankenkassen sowie Sozialhilfeträger liegt häufig im sozialen und wirtschaftlichen Interesse der Einrichtungen. Daher vertreten wir auch die Rechte von pflegebedürftigen Menschen gegenüber sämtlichen Leistungsträgern im Rahmen von außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren in den Bereichen SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und SGB XII (Sozialhilfe).

Ansprechpartner

Anja Breindl
Rechtsanwältin

Tel.: 0 43 31/77 00 48-52
E-Mail

 Weitere Ansprechpartner:

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