CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kartell- und Vergaberecht
Der wirtschaftliche Druck hat mittlerweile zahlreiche Bereiche des Sozial- und Gesundheitswesens erreicht. Kooperationen oder Fusionen sind Wege zur Verwirklichung von Kostensenkungspotenzialen durch Optimierung und Spezialisierung. Mit diesem Konzentrationsprozess gehen jedoch auch kartellrechtliche Probleme einher, die eine eingehende Bewertung der Marktstellung aller beteiligten Unternehmen erfordern.
Unsere Beratungsleistungen im Kartellrecht im Gesundheitswesen umfassen:
- Kartellrechtliche Analysen von Kooperationen und Fusionen
- Fusionskontrolle einschließlich Begleitung der Anmeldung eines Zusammenschlussvorhabens beim Bundeskartellamt
- Beschwerdeverfahren
- Ministererlaubnisverfahren
Aber auch die Bedeutung des Vergaberechts wächst stetig: Reformen auf EU-, Bundes- sowie auf Landesebene, dazu die Ausweitung des Anwendungsbereiches durch europäische und nationale Rechtsprechung führen dazu, dass das Vergaberecht allgemein als unübersichtlich und anwenderfeindlich wahrgenommen wird.
Wir unterstützen Sie als öffentlichen Auftraggeber mit einer kompetenten vergaberechtlichen Beratung bereits bei Vorfeldmaßnahmen – etwa bei der rechtssicheren Gestaltung einer produktneutralen Ausschreibung – wie auch bei der Durchführung des Vergabeverfahrens selbst. Des Weiteren beraten und vertreten wir auch Bieter, die durch vergaberechtskonformes Vorgehen ihre Chancen für den Erhalt des Auftrages erhöhen wollen oder sich durch ein fehlerhaftes Verfahren in ihren subjektiven Bieterrechten verletzt sehen.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
- Beratung und Begleitung bei Vorbereitung und Durchführung auch komplexer Vergabeverfahren
- Unterstützung und Beratung bei Angebotsprüfung und Angebotswertung
- Vertretung in Nachprüfungs- oder Schadensersatzverfahren
- Begleitung bei PPP-Projekten oder Investorenwettbewerben
