CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Kinder- und Jugendhilferecht

Kinder- und Jugendhilferecht

Angesichts gravierender quantitativer und qualitativer Veränderungen auf dem Markt der Kinder- und Jugendhilfeleistungen stehen freie Träger vor der Aufgabe, ihre Angebote durch Neustrukturierung, teilweise Dezentralisierung, teilweise aber auch gerade Zentralisierung an die sich verändernde Nachfragesituation anzupassen. Der von den Leistungsträgern erzeugte Kostendruck erfordert dabei größtmögliche Kreativität.

Wir unterstützen Sie als freie Jugendhilfeträger (insbesondere ambulante und stationäre Einrichtungen sowie Kindertagesstätten) und Ihre Verbände nach dem Recht des SGB VIII und den verbundenen Regelungsbereichen. 

Unser Leistungsspektrum umfasst neben der allgemeinen rechtlichen Beratung:

  • Begleitung bei der Leistungserbringung und Vergütung im SGB VIII
  • Gestaltung von Vereinbarungen nach § 78 b SGB VIII
  • Durchführung von Vergütungsverhandlungen und Schiedsverfahren nach dem SGB VIII
  • Gestaltung von Verträgen zwischen Erbringer und Empfänger (Heim- oder Betreuungsverträge)

Weil die Durchsetzung der individuellen kinder- und jugendhilferechtlichen Leistungsansprüche von Leistungsberechtigten häufig Ihr originäres wirtschaftliches und soziales Interesse als Träger betrifft, beraten und vertreten wir auch einzelne Leistungsberechtigte bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber sämtlichen Leistungsträgern im Rahmen von außergerichtlichen wie gerichtlichen Verfahren in den Bereichen SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) und SGB XII (Sozialhilfe).

Ansprechpartner

Anja Breindl
Rechtsanwältin

Tel.: 0 43 31/77 00 48-52
E-Mail

 Weitere Ansprechpartner:

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