CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Medizinrecht

Medizinrecht

Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens bewegen sich in einem immer stärker verrechtlichten Gesundheitsmarkt. Medizinrecht ist eine Querschnittsmaterie, welche das Gesundheitswesen umfassend unter öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet. Nur durch diese Gesamtbetrachtung, die übergreifend sowohl Elemente des stationären und ambulanten sowie des Pflegesektors berücksichtigt, ist eine nachhaltige Verfestigung im Markt möglich. 

Im Medizinrecht vertreten und beraten wir bundesweit ausschließlich Leistungserbringer. Wir sind insbesondere für Träger von Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für Ärzte tätig. 

Unsere Beratungsleistungen im Medizinrecht sind: 

  • Krankenhausrecht
    • Krankenhausplanung
    • Krankenhausfinanzierung
    • Schiedsstellenverfahren
    • Chefarztrecht
    • Recht der Rehabilitationseinrichtungen
    • Recht der Hochschulmedizin
    • Outsourcing von Krankenhausleistungen
    • Krankenhausfusionen
    • Steuerrecht im Krankenhaus
    • Beratung von Krankenhausapotheken
  • Schnittstellenmanagement zwischen stationärem und ambulantem Sektor
    • Medizinische Versorgungszentren
    • Kooperationsformen
    • Integrierte Versorgung
    • Disease Management Programme
    • Ambulante Leistungen im Krankenhaus (Belegarztwesen, Ermächtigungen, Plausibilitätsverfahren, ambulantes Operieren, Sozialpädiatrische Zentren, psychiatrische Institutsambulanzen, Hochschulambulanzen)
  • Vertragsarztrecht
    • Zulassungsrecht
    • Ärztliches Berufsrecht
    • Ärztliches Vergütungsrecht
    • Ärztliches Gesellschaftsrecht
    • Berufsgerichtliche Verfahren
    • Psychotherapeutenrecht
  • Heim- und Pflegerecht
  • Arzthaftungsrecht

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