CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Transaktionsberatung
Für die einzelnen Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen ergibt sich ein zunehmender Kostendruck, seien es nun Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Alten- und Pflegeheime oder Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe. Dieser Kostendruck führt zu der Notwendigkeit, die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit zu steigern. Vor diesem Hintergrund sind die Leistungsstrukturen einem ständigen Zwang zur Überprüfung und Veränderung unterworfen. Sind alle diesbezüglichen Optimierungsmaßnahmen ausgeschöpft, kann letztlich nur eine tiefgreifende Änderung der Struktur weiterhelfen, um den Fortbestand der Einrichtung sicherzustellen. Mögliche Maßnahmen können u.a. der Verkauf von Einrichtungen, die Fusion oder die schuldrechtliche Kooperation von Einrichtungsträgern sein. Wir beraten Sie vollumfänglich in allen hiermit zusammenhängenden Rechtsfragen, insbesondere bei:
- Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Bieterverfahren
- Konzeptwettbewerben
- Legal Due Diligence Verfahren
- Fusionen
- Schuldrechtlichen Kooperationen
- Managementverträgen
Unsere Beratung umfasst sämtliche rechtliche Aspekte, die bei den o.g. Beratungsfeldern eine Rolle spielen. Die jeweiligen Besonderheiten der Einrichtung und des Einrichtungsträgers finden selbstverständlich Berücksichtigung. Unser Leistungsspektrum beinhaltet insbesondere die Rechtsgebiete:
- Arbeitsrecht
- Beihilferecht
- Gesellschaftsrecht
- Heimrecht
- Kartellrecht
- Kirchenrecht
- Kommunalrecht
- Krankenhausrecht
- Sozialgesetze (SGB V, VI, VII, IX, XI, XII)
- Umwandlungsrecht
- Vergaberecht
Für jedes Beratungsprojekt wird entsprechend den jeweiligen Anforderungen ein optimales Team zusammengestellt.
