CURACON Weidlich Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Vereins- und Stiftungsrecht

Vereins- und Stiftungsrecht

Vereine und Stiftungen sind vielfach Träger von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Um im Wettbewerb bestehen zu können sind Strukturen erforderlich, die den Anforderungen eines modernen Unternehmens der Sozialwirtschaft sowie den Grundsätzen guter Unternehmensführung (Corporate Governance) gerecht werden, ohne dabei ihre Herkunft zu verleugnen. 

Das deutsche Stiftungswesen floriert: Seit 1992 werden in Deutschland pro Jahr mehr als 200 neue Stiftungen errichtet. Bürgerschaftliches Engagement ist gefragt wie nie zuvor, weil sich der Sozialstaat immer mehr aus seiner Verantwortung zurückzieht. 

Wir beraten und begleiten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung in allen vereins- und stiftungsrechtlichen Fragen, insbesondere bei: 

  • Errichtung von Stiftungen und Vereinen aller Art einschließlich Abstimmung mit den Aufsichtsbehörden
  • Modernisierung und Optimierung der Strukturen (Corporate Governance)
  • Satzungsgestaltung und -überarbeitung
  • Kooperationen, Zusammenschlüssen und Zusammenlegung von Vereinen und Stiftungen
  • Umwandlung von Vereinen in andere Rechtsformen sowie Ausgliederung von Teilbereichen
  • Gestaltung einer Stiftung als erbrechtliche Nachfolgeregelung
  • Geschäftsordnungen für Vorstände oder Aufsichtsorgane
  • Gestaltung von Anstellungsverträgen mit hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern
  • Fragen zur Vorstands- und Organhaftung

Ansprechpartner

Dietmar Weidlich
Rechtsanwalt

Tel.: 02 51/53 03 50-512
E-Mail

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